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13.06.2012, 13:05 Uhr | Übersicht | Drucken
Dichtheitsprüfung nur bei begründetem Verdacht. Gesetzesentwurf der CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung bietet bürgerfreundliche Lösung

Die CDU und die FDP haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Dichtheitsprüfung, auf Grundlage des Gesetzesentwurfes aus der letzten Legislaturperiode, eingebracht. Aufgrund der Auflösung des Landtags konnte dieser nicht beraten werden. Die Einbringung des Gesetzesentwurfs ins Plenum erfolgt am nächsten Donnerstag.



Josef Hovenjürgen MdL: „Die CDU hat Wort gehalten. Der gemeinsame Gesetzesentwurf von CDU und FDP sieht eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nur bei begründetem Verdacht vor. Es ist zwingend notwendig den Hausbesitzern in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit zu bieten.“

Der Gesetzesentwurf, den die rot-grüne Landesregierung zur Dichtheitsprüfung eingebracht hatte, stellte alle Hausbesitzer unter Generalverdacht.

„Die CDU lässt es nicht zu, den Generalverdacht für alle Hausbesitzer aufrecht zu erhalten. Bei begründetem Verdacht und offensichtlich beschädigten Rohren müssen diese Anlagen in Stand gesetzt werden. Folgeschäden durch beschädigte Leitungen sind zwingend zu verhindern.“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen MdL.

Am kommenden Donnerstag wird im Düsseldorfer Landtag der Gesetzesentwurf der CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung vorgelegt. „Man darf gespannt sein, inwieweit die neue rot-grüne Landesregierung Lehren aus den Diskussionen der vergangenen Jahre und Monate gezogen hat, und ob sie nun bereit ist auf die bürgerfreundliche Lösung von CDU und FDP zuzugehen. Es wird Zeit, den verunsicherten Hausbesitzern endlich Rechtssicherheit zu verschaffen.“, so Josef Hovenjürgen MdL abschließend.

 



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