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KREISVERBAND RECKLINGHAUSEN

Kommunen werden bei der Integration von Flüchtlingen entlastet – NRW-Koalition hält Wort und unterstützt unsere Städte im Kreis Recklinghausen

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

Josef Hovenjürgen MdL, CDU-Kreisvorsitzender: „Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten.“

Für die Städte im Kreis Recklinghausen bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt 3.552.769 Euro. Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar 2018).

Im Einzelnen erhalten die Städte im Kreis Recklinghausen folgenden Auszahlungsbetrag für 2018:

Castrop-Rauxel 440.031 Euro

Datteln 240.270 Euro

Dorsten 360.414 Euro

Gladbeck 563.860 Euro

Haltern am See 238.139 Euro

Herten 373.108 Euro

Marl 382.746 Euro

Oer-Erkenschwick 164.246 Euro

Recklinghausen 652.384 Euro

Waltrop 137.571 Euro