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KREISVERBAND RECKLINGHAUSEN

Michael Breilmann: CDU/FDP-Regierung senkt Anliegerkosten mit Landesmillionen

Düsseldorf/Recklinghausen. Zu den am 1. Juli von den Regierungsfraktionen CDU und FDP präsentierten Plänen zur Reform der Straßenausbaubeiträge bei Sanierungen bzw. Erneuerungen erklärt CDU-Kreisvorsitzender Michael Breilmann: „Die NRW-Koalition hat entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinahmen für die Kommunen durch diese Entlastung zu kompensieren. Das bedeutet, die bei unseren Städten ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch ein Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt NRW jährlich 65 Mio. Euro im Haushalt bereit. Wir sind sicher, so wird das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung wieder hergestellt.“

Breilmann weiter: „Der Vorschlag der Landesregierung entspricht dem Wunsch vieler Bürgermeister und der Kommunalen Spitzenverbände nach grundsätzlicher Beibehaltung des System bei gleichzeitiger Novellierung der zugrunde liegenden ‚Regelungen. Genau dies schlägt die NRW-Koalition vor. Die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es aber auch, die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freizustellen. Damit hat die Landesregierung bewiesen, dass sie Bürgernähe und Kommunalfreundlichkeit in Einklang bringen kann.“

Die neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme:

Anliegerstraße: 40%

Haupterschließungsstraße: 30%

Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40%

Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege 35%, Parkstreifen und Gehweg 40%

Breilmann abschließend: „Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung würde diese drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger führen! Insbesondere in finanzschwachen Kommunen wie bei uns im Kreis Recklinghausen, die durch die Haushaltssicherung gezwungen wurden, Höchstsätze von den Anliegern zu verlangen, würde sich die finanzielle Belastung der Zahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern.“

Eine Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß § 8 KAG beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des zuständigen Rates.